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   OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24024
OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13 (https://dejure.org/2014,24024)
OLG München, Entscheidung vom 02.09.2014 - 34 Wx 415/13 (https://dejure.org/2014,24024)
OLG München, Entscheidung vom 02. September 2014 - 34 Wx 415/13 (https://dejure.org/2014,24024)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Nießbrauch für den Vorerben.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2113 Abs. 1 u. 2, 2136; GBO § 29 Abs. 1
    Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz bei Vorbehaltsnießbrauch für den Vorerben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer entgeltlichen Verfügung durch den befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuchamt

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchlöschung Nacherbenvermerk durch Vorerben unter Bestellung eines Nießbrauchsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; BGB § 2113 Abs. 1 und 2; BGB § 2136
    Anforderungen an den Nachweis einer entgeltlichen Verfügung durch den befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    GBO § 29 ; BGB § 2113 Abs. 1 und 2 ; BGB § 2136
    Anforderungen an den Nachweis einer entgeltlichen Verfügung durch den befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befreiter Vorerbe bedarf für unentgeltliche Verfügungen die Zustimmung der Nacherben

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vorerbe darf über Grundstück verfügen - Nacherbenvermerk ist zu löschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiter Vorerbe bedarf für unentgeltliche Verfügungen die Zustimmung der Nacherben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1384
  • FamRZ 2015, 697
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13
    Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand dann, wenn seiner Leistung, mithin dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert, objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366; vgl. Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Neubearb. 2013 § 2113 Rn. 61).
  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

    Auszug aus OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13
    Der Wert der Leistung des Vorerben ergibt sich, wenn man von dem so berichtigten Preis noch den Wert des Nießbrauchs in Abzug bringt (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443/445).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 Wx 66/15

    Grundbuchsache: Rechtliches Gehör des Nacherben bei Eintragung eines

    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang den allgemeinen Satz aufgestellt, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG München MDR 2014, 1384, juris-Rn. 9; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 53, Rn. 23).

    Insoweit kann die Erfahrungstatsache (OLG München MDR 2014, 1384, juris-Rn. 9) herangezogen werden, wonach ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten - also einer weder familiär noch persönlich verbundener Person - ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben erbracht wird.

    Scheiden damit die Grundstücke durch Verkauf aus dem Nachlass aus, weil der Vorerbe wirksam über sie verfügt hat, ist der Nacherbenvermerk auch ohne Bewilligung des Nacherben zu löschen (OLG München MDR 2014, 1384, juris-Rn. 7).

  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 400/18

    Streit um Eintragung einer Auflassungsvormerkung nebst Finanzierungsgrundschuld

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Testamentsvollstrecker - hier durch Zahlung auf das der Testamentsvollstreckung unterliegende Konto der Erblasserin - erbracht wird (Senat vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = MDR 2014, 1384; vgl. Meikel/Böhringer § 52 Rn. 64; Hügel/Zeiser § 52 Rn. 82).
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem

    b) Unentgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und er subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschluss vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16

    Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis

    Unentgeltlich ist die Verfügung über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 10.6.2016 und vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch

    Der Nachweis muss regelmäßig nicht in der Form des § 29 GBO, da praktisch unmöglich, erbracht werden (Senat vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13, juris; Demharter § 51 Rn. 35; § 52 Rn. 24).
  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Eine entgeltliche Verfügung ist somit dann anzunehmen, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG Stuttgart BWNotZ 2018, 28; OLG München, Beschluss vom 2. September 2014 - 34 Wx 415/13 -, juris).
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